Wer regelmäßig mit einem E-Scooter unterwegs ist, der sollte sich möglichst zeitnah über die neuen Gesetze informieren, welche bereits im Sommer 2019 in Kraft getreten sind. Ganz offiziell werden die hier geltenden Reglungen unter dem Begriff Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung zusammengefasst – kurz eKFV. Das wichtigste Detail innerhalb dieses Gesetzes dürfte den meisten Fahrern bereits bekannt sein: Es besteht keine Pflicht zum Besitzen eines Führerscheins, wenn Elektrokleinstfahrzeuge gefahren werden.
Diese Änderungen wurden explizit gefordert
Der Bundesrat hat einige wichtige Bedingungen gefordert, unter deren Einhaltung der neuen Verordnung zugestimmt wurde. Dazu gehört es, dass die elektrischen Tretroller nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h auf deutschen Straßen unterwegs sein dürfen. Außerdem dürfen die Roller nur von Personen gefahren werden, die mindestens 14 Jahre alt sind. Ursprünglich stand zur Debatte, dass E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h sogar von Personen ab 12 Jahren gefahren werden dürfen. Diese Debatte ist inzwischen offiziell vom Tisch.
Generell dürfen die elektrischen Roller nicht auf dem Gehweg gefahren werden, weil hier die Gefahr für einen Zusammenprall mit Fußgängern, Kindern und Hunden viel zu hoch ist. Stattdessen sollten Personen mit einem E-Scooter auf den Fahrradweg ausweichen. Hier haben sie die gleichen Rechte wie normale Fahrradfahrer. Wenn kein Radweg vorhanden ist, sollen E-Scooter auch auf der Straße fahren dürfen. Hier werden sie behandelt, als handle es sich um ein Fahrrad – zumindest aus rechtlicher Sicht. Auch in Einbahnstraßen dürfen die E-Scooter hineinfahren. Allerdings nur unter der Bedingung, dass dieses Verhalten auch für Radfahrer erlaubt ist.
Natürlich müssen die Besitzer einer E-Scooters versichert sein. Um genau das zu beweisen, muss gut sichtbar ein Versicherunsgaufkleber an die Roller angebracht werden. Ein Versicherungskennzeichen brauchen Halter eines E-Scooters hingegen nicht.
Diese Rechte und Pflichten sehen die Elektroroller Gesetze vor
Wie oben bereits angedeutet, dürfen Menschen mit einem E-Scooter überall dort fahren, wo auch das Fahren mit einem Rad erlaubt ist. Das kann je nach Situation die Straße, der Radweg oder ein separater Radstreifen sein. Allerdings kommt es auch darauf an, welche Maße der elektrische Roller hat. Er darf nämlich maximal 70 Zentimeter breit und 140 Zentimeter hoch sein. Die Länge wird offiziell auf 200 Zentimeter beschränkt.
Alle Roller, welche diese Maße überschreiten oder schwerer als 55 Kilogramm sind, werden gesondert behandelt. Auch auf die Leistung kommt es an: Dauerhaft darf eine Leistung von 500 Watt ausdrücklich nicht überschritten werden. Sofern mehr als die Hälfte der Leistung zum Ausbalancieren genutzt wird, darf der Roller 1400 Watt leisten.
Der E-Scooter muss allerdings noch weitere wichtige Kriterien erfüllen, damit er überhaupt unter die Elektroroller Gesetze fällt, welche dieses Jahr beschlossen wurden. Neben der Leistung in Watt und den tatsächlichen Maßen ist auch der Aufbau des Rollers ausschlaggebend.
Um als echter E-Scoote zu gelten, muss das Gefährt mindestens eine Lenkstange oder eine sogenannte Haltestange besitzen. Zudem gehören ein Vorderlicht, ein Rücklicht und ein Bremslicht dazu. Zum Schutz aller Beteiligten sind auch die gut funktionierenden Bremsen eine absolute Pflicht. Diese beiden Bremsen müssen unabhängig voneinander funktionieren – genau wie beim Fahrrad.
Wer mit dem E-Sooter unterwegs ist, der verpflichtet sich auch dazu, eine Klingel mit sich zu führen. Laut der geltenden Elektroroller Gesetze muss es sich um eine sogenannte helltönende Glocke handeln, die sowohl Fußgänger als auch andere Verkehrsteilnehmer sehr gut hören können. Blinker sehen die Elektroroller Gesetze nicht explizit vor.
In welche Richtung gefahren wird, sollten Fahrer natürlich dennoch klar kommunizieren. Das klappt am besten, indem die Hand deutlich in die jeweilige Richtung zeigt. Wer nach einem erfolgten Handzeichen abbiegt, der hat laut Gesetz alles richtig gemacht und haftet nicht für einen von anderen Teilnehmern verursachten Unfall.
Die große Frage: Mit oder ohne Helm fahren auf dem E-Scooter?
Auch hier orientieren sich die Elektroroller Gesetze stark an den Gesetzen für Radfahrer. Demnach besteht keine ausdrückliche Helmpflicht. Es ist jedem Fahrer selbst überlasen, ob er ein erhöhtes Risiko bei einem Sturz auf den Kopf in Kauf nehmen möchte. Verantwortungsvolle Fahrer tragen einen Helm, obwohl dieser nicht per Gesetz getragen werden muss. Ob eine solche Pflicht sinnvoll wäre, wird nicht nur in Deutschland immer wieder diskutiert, sondern auch und vor allem in den USA. Hier kam es in den vergangenen Jahren vermehrt zu folgenschweren Unfällen mit Kopfverletzungen.
Wer gar keinen E-Scooter besitzt, der kann sich die Gefährte bei einem Sharing-Anbieter leihen. Ein Helm ist hier meist nicht inbegriffen. Experten sind jedoch der Meinung, dass es sich lohnt, wenn sich private Nutzer einen eigenen Helm anschaffen und bei sich tragen. Das Fahren wird durch den Helm wesentlich risikoärmer. Wer spontan einen Roller leiht, hat in der Regel keinen Helm bei sich.