Telefongespräche aufzeichnen – Für wen es verpflichtend ist

Tausende von Anlegern allein in Deutschland verloren in der Finanzkrise ihr Erspartes. Dabei wussten viele Investoren gar nicht, welche faulen Eier sie sich mit den undurchsichtigen Lehman-Zertifikaten ins Depot gelegt hatten.

Danach verlangten die strengen Finanzaufseher in Brüssel eine deutliche Steigerung der Transparenz im Wertpapierhandel sowie eine massive Stärkung des Anlegerschutzes. Aus diesen Überlegungen resultiert ein Maßnahmenpaket, welches als MiFID II die Welt der Finanzdienstleister umwälzt.

Transparenz und Anlegerschutz im Börsenhandel
Das Anliegen der Macher von MiFID II ist Transparenz und Anlegerschutz im Börsenhandel!

Was bedeutet MiFID II

MiFID II (Market in Financial Instruments Directive II) ist eine Direktive der EU (Europäische Union), die gut 7000 Seiten umfasst und am 3. Januar 2018 europaweit in Kraft getreten ist. Damit sollen die Mängel des europäischen Finanzmarktes, wie sie zur Finanzkrise deutlich zutage getreten sind, vermieden werden.

Die neuen Regelungen zielen insbesondere auf den Hochfrequenzhandel ab. Die dafür verwendeten Algorithmen müssen registriert, getestet und mit Sicherheitsstandards ausgestattet werden. Broker werden dazu veranlasst, detaillierte Berichte und Angaben für die Trades bereitzustellen, die Preis- und Volumeninformationen beinhalten und die gesamte Kommunikation einschließlich der Telefongespräche zertifiziert aufzeichnen. Die Aufnahmen müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Der Kunde ist vorab über die Aufzeichnung zu informieren. Sollte er ablehnen, kommt ein Geschäft in der Regel nicht zustande und der Anleger muss direkt beim Institut vorstellig werden.

Was ist dabei zu beachten?

Die Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden in den EU-Ländern werden damit erheblich erweitert. So ist es der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) erlaubt, unter bestimmten Umständen den Handel einzelner Finanzprodukte vorübergehend auszusetzen bzw. dauerhaft vom Markt zu nehmen.

Der Druck auf die Geschäftsleitungen der Finanzinstitute erhöht sich. Bei einem bestehenden Anfangsverdacht einer Ungereimtheit können die gesamten Telekommunikationsdaten von betroffenen Unternehmen angefordert und eingesehen werden.

Telefonate, die aufgezeichnet werden müssen

Ein Kernpunkt der Regelungen ist die komplette Dokumentation bezüglich eines Anlagengeschäfts. Danach müssen Telefonate zwischen Finanzdienstleistern und Kunden während eines Verkaufsgespräches aufgezeichnet und protokolliert werden.

Art und Umfang der aufzunehmenden Telefonate sind genau definiert. Es sind Telefongespräche betroffen, welche zwischen Kunden und Anlageberater stattfinden und sich auf Eigengeschäfte oder die Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen beziehen. Das betrifft auch solche Kontakte, die nicht zum Abschluss gebracht werden.

Zudem sind sogenannte „Internal Calls“ aufzuzeichnen. Diese umfassen die interne telefonische Kommunikation innerhalb des Instituts ohne Kundenbeteiligung, sofern sie den Kundenauftrag betreffen.

Vorteil der Tonaufnahmen für den Kunden

Die Digitalisierung ist inzwischen so weit fortgeschritten, dass sie in allen Bereichen des täglichen Lebens präsent ist. Dazu zählen neben Videoüberwachungen vor allem das Aufzeichnen von Telefongesprächen. Das Leben der Menschen soll dadurch sicherer gemacht werden.

So dienen die Aufzeichnungs- und Archivierungsrichtlinien nach MiFID II vornehmlich dem Verbraucherschutz. An einer dokumentierten telefonischen Beratung ist danach selbst im Streitfall vor Gericht schwer zu rütteln. Kunden werden vor Betrug geschützt und die Kreditdienstleister dazu animiert, jederzeit ihren Beratungspflichten nachzukommen.

So einfach funktioniert das Aufzeichnen von Telefonaten mit einem MiFID-Recorder

Ein MiFID-Recorder ermöglicht es den Banken und Finanzdienstleistern, alle Telefongespräche gemäß den Vorgaben aufzunehmen und zu archivieren. Der Recorder dient als virtueller Speicher für die Audiodateien. MiFID-Geräte sind flexibel einsetzbar und der Anlageberater kann von verschiedenen Endgeräten aus mit dem Kunden sprechen und hochwertige Aufnahmen gewährleisten. Dabei ist es einerlei, ob vom Festnetz, vom Smartphone oder vom PC aus kommuniziert wird.

In vielen Situationen ist zu Beginn einer Kommunikation noch gar nicht absehbar, dass sich ein archivierungspflichtiges Gespräch entwickelt. Sobald die Thematik sich hin zu geschäftlichen Belangen bewegt, kann der MiFID-Recorder auch während des Gespräches direkt gestartet werden. Ist ein Verkaufsgespräch zwischen Kreditinstitut und Anleger geplant, wird ein ausgehender Anruf mittels eines Knopfdrucks im geräteinternen Adressbuch gestartet. Eingehende Gespräche werden an ein Telefon mit MiFID-Verbindung weitergeleitet.

Datenschutz

Das Thema Datensicherheit ist für viele Kunden ein Problem. Die Aufnahme und das Abspeichern von Kommunikationsmaßnahmen (Taping) wird den Kreditinstituten allerdings vom Gesetzgeber auferlegt.

Sie befinden sich damit auf legalem Terrain. Deshalb werden die Tonaufnahmen mittels MiFID-Recorder verschlüsselt abgespeichert. Somit besteht für den Kunden keine Gefahr des Datenmissbrauchs.

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